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Das Land fördert im Rahmen des Programms "Rationelle Energieverwendung- und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen" (REN-Pogramm, auch bekannt als 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm) Investitionsvorhaben durch Zuwendungen, um die Markteinführung in Frage kommender Techniken zu beschleunigen (Breitenförderung).
Es ist allerdings Bedingung, daß noch nicht mit dem Bau einer solchen Anlage begonnen wurde.
Wir, die SoLiDE-GmbH, begleiten Sie mit Rat und Tat bei der Antragstellung bei den Banken, und beantworten Ihre Fragen in vollem Umfang.
Das vom Deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat bereits am 1.1.2004 in Kraft. Die Solarstromvergütung ist geregelt wie folgt:
- Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt 45,7 Cent/kWh.
- Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet (degressiv bei späteren Baujahren nach 2004)
- Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent(degressiv bei späteren Baujahren nach 2004).
- Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent.
(Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)
- Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent!
- Weggefallen ist der so genannte "1000 MW-Deckel", der den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.
- Am 6. Juni 2008 hat der deutsche Bundestag den ersten Teil des Integrierten Klima- und Energieprogramms verabschiedet. Ein zentraler Bestandteile ist das neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung von Solarstrom aus Anlagen bis zu einer typischen Größenklasse von 100 kW wird in den Jahren 2009 und 2010 um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent gesenkt. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent.
- Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen.
Die Förderprogramme werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt.
Weitere detaillierte Informationen für die Finanzierung und Förderung von Solarstromanlagen finden Sie hier unter:
Gerne jedoch berät Sie die
SoLiDE-GmbH, welche Schritte im Einzelnen erforderlich sind um zu Ihrer eigenen, sich selbst refinanzierenden Photovoltaik-Anlage oder solarthermischen Heizung zu kommen.
Sprechen Sie uns an Wir kennen die Antworten auf Ihre Fragen